Was ist eine Freizügigkeitsleistung?

Die Freizügigkeitsleistung ist das persönliche Altersguthaben, welches man zum Austrittszeitpunkt aus einer Firma angespart hat und aus der Pensionskasse mitnehmen kann. Es setzt sich zusammen aus bezahlten Beiträgen in die zweite Säule von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, freiwilligen Einzahlungen (= Pensionskasseneinkäufe) sowie den angehäuften Zinsen.

Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?

Das ist die Einrichtung einer Bank mit dem Zweck,  Freizügigkeitsleistungen anzulegen und zu verwalten.

Wann braucht man ein Freizügigkeitskonto?

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt automatisch auch der Austritt aus der Pensionskasse. Wer sogleich eine neue Stelle antritt, kann das Geld an seine neue Pensionskasse überweisen lassen. Ansonsten muss das Altersguthaben zwischenparkiert werden, sofern man das Pensionsalter noch nicht erreicht hat. Denn laut Gesetz muss das Geld im Vorsorgekreislauf bleiben, man kann nicht einfach darüber verfügen. Dazu kann bei einer Bank nach Wahl ein Freizügigkeitskonto eröffnet werden. Alternativ gibt es auch Freizügigkeitspolicen bei einer Versicherung (mehr dazu weiter unten).

Was, wenn nach Stellenaustritt nichts unternommen wird?

Wer sich nicht aktiv um die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bemüht, dem wird 6 bis 24 Monate nach Firmenaustritt das Altersguthaben automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung deponiert. Diese nationale Vorsorgeeinrichtung ist ein Auffangbecken, welches jede Einzelperson aufnimmt, die weder einer Pensionskasse angehört, noch ein Freizügigkeitskonto besitzt. Die Auffangeinrichtung ist nicht gewinnorientiert und hat eine defensive Anlagestrategie. Normalerweise generiert sie deshalb eine tiefere Guthabens-Verzinsung als Banken. Aktuell beträgt die jährliche Verzinsung 0,3 Prozent.

Wo bekomme ich die beste Verzinsung?

Im Unterschied zu Pensionskassen müssen Freizügigkeitsstiftungen keinen Mindestzins vergüten. Üblicherweise ist die Verzinsung höher als auf dem Sparkonto einer Bank, aber tiefer als der Pensionskassen-Mindestzins, welcher aktuell 1,25 Prozent beträgt. Je nach Anbieter können die Zinsen teils beträchtlich schwanken. Ein Vergleich lohnt sich. Die Tabelle unten zeigt die aktuell zehn besten Anbieter in diesem Bereich. Mit 0,75 Prozent offeriert dabei die Caisse d’Epargne de Cossonay (CEDC) die höchste Verzinsung, gefolgt von der WIR Bank (0,55 Prozent) und der Bank Sparhafen Zürich (0,5 Prozent). Nicht bei den Besten anzutreffen sind die Credit Suisse (0,3 Prozent), UBS und PostFinance (beide 0,2 Prozent). Es scheint fast so, als wollen diese drei Banken wegen den Negativzinsen derzeit überhaupt keine solchen Gelder, zumal man mit "Nichtstun" bei der Stiftung Auffangeinrichtung den gleichen, beziehungsweise sogar einen leicht besseren Zinssatz bekommen würde.

Welche Kosten fallen bei Freizügigkeitskonten an?

Die Kontoeröffnung und auch die Kontoführung sind in der Schweiz bei allen Anbietern kostenfrei. Viele Freizügigkeitsstiftungen verlangen jedoch eine Gebühr bei Vorbezug der Gelder für Wohneigentum oder einer frühzeitigen Auflösung des Kontos nach weniger als einem Jahr. Vollständig kostenfrei sind unter anderem die BLKB, die Schaffhauser Kantonalbank und die WIR Bank, wie auf Moneyland.ch nachzulesen ist.

Dürfen mehrere Freizügigkeitskonten eröffnet werden?

Die Freizügigkeitsleistung darf auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen übertragen werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Gesellschaft zwei Konten zu führen. Die Aufteilung muss bei Austritt aus der Pensionskasse erfolgen, eine nachträgliche Aufsplittung ist nicht mehr möglich. Man kann nachträglich zwar die Freizügigkeitsstiftung wechseln, muss dann aber jeweils das gesamte Kapital überweisen.

Wann darf aus dem Freizügigkeitskonto Geld bezogen werden?

Die Kapitalauszahlung erfolgt frühestens 5 Jahre vor, spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter. Das Geld ist bis dann quasi gesperrt, auch Einzahlungen sind verboten. In wenigen, genau definierten Fällen sind jedoch frühzeitige Auszahlungen möglich:

  • Wenn wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird (Geld geht an neue Pensionskasse)
  • Wenn man sich selbstständig macht
  • Bei Auswanderung aus der Schweiz in ein Nicht-EU/EFTA-Land
  • Bei Auswanderung in ein EU- /EFTA-Land kann nur das überobligatorisches Kapital bezogen werden
  • Bei Bezug für selbst genutztes Wohneigentum
  • Wenn das angesparte Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto geringer ist als ein Jahresbeitrag des Arbeitnehmers
  • Bei Invalidität oder Tod (es erfolgt eine Auszahlung an die Erben)

Ist bei der Pensionierung ein Rentenbezug anstatt einer Auszahlung des Freizügigkeitskontos möglich?

Gelder aus Freizügigkeitskonten können üblicherweise nicht in Rentenform ausbezahlt werden. Bei einigen wenigen Freizügigkeitsstiftungen ist ein Rentenbezug zwar möglich (nur überobligatorisches Kapital), jedoch zu tieferen Umwandlungssätzen als bei der Pensionskasse. Bei der Auffangeinrichtung kann das obligatorische Kapital in Rentenform bezogen werden. Hier müssen allerdings die Fristen beachtet werden.

Sind Freizügigkeitsgelder im Falle des Konkurses der Freizügigkeitsstiftung geschützt?

Freizügigkeitsstiftungen sind nicht dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen, welcher Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall der Pensionskasse schützt. In der Regel steht eine Bank hinter der Freizügigkeitsstiftung, ein Zahlungsausfall ist deshalb nicht auszuschliessen. Tritt der Konkurs ein, sind die Freizügigkeitsguthaben nicht vollumfänglich garantiert. 100'000 Franken werden jedoch privilegiert behandelt. Die Wahrscheinlichkeit der Rückerstattung dieses Geldes ist wesentlich höher als beim Restbetrag. Um besser gegen einen Konkurs abgesichert zu sein, lohnt sich die Aufteilung des Freizügigkeitskapitals auf zwei Konten. Eine weitere mögliche Schutzmassnahme ist die bewusste Wahl von Freizügigkeitsstiftungen mit Staatsgarantie, welche die meisten Kantonalbanken besitzen.

Wie findet man verlorene Freizügigkeitsleistungen?

Auf rund 632'000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzer nichts wissen (cash berichtete). Über 2,97 Milliarden Franken vergessene Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Stiftung Auffangeinrichtung im vergangenen Jahr - so viel wie noch nie. Wer Gelder vermisst, kann kostenlos bei der Zentralstelle 2. Säule anfragen, ob er irgendwo noch Gelder besitzt. Denn: Banken, Versicherungen und die Auffangeinrichtung melden dort kontaktlose und vergessene Vorsorgeguthaben.

Kann ich die Freizügigkeitsleistung in Aktien anlegen?

Ja. Die meisten Banken bieten neben dem klassischen Freizügigkeitskonto auch Depotlösungen an, bei denen ein Teil des Guthabens in Aktien-Fonds investiert wird. Auf lange Sicht fällt so die Renditeerwartung klar höher aus, allerdings müssen auch Schwankungsrisiken in Kauf genommen werden. Eine Faustregel besagt, dass sich ab einem Zeithorizont von drei Jahren eine Aktieninvestition lohnt. Möglich ist auch ein Transfer der Gelder vom Freizügigkeitskonto in ein Freizügigkeitsdepot und umgekehrt.

Was sind Freizügigkeitspolicen?

Freizügigkeitspolicen bieten im Gegensatz zu Freizügigkeitskonten einen Versicherungsschutz beim Todesfall und werden von Versicherungsgesellschaften angeboten. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung einzuschliessen. Der eingebaute Versicherungsschutz ist jedoch nicht gratis, sondern geht in Form von Prämienkosten von der Rendite ab. Diese Risikoversicherung gibt es mittlerweile auch bei Freizügigkeitskonten von einzelnen Stiftungen.

 

Die zehn bestverzinsten Freizügigkeitskonten in der Schweiz

Anbieter Zinssatz, in % Kosten Vorbezug Wohneigentum Saldierungskosten
CEDC Banque 0,75 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr keine
WIR Bank 0,55 Keine Keine
Bank Sparhafen Zürich 0,5 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr keine
Thurgauer KB 0,5 400 Fr. (Inland), 600 Fr. (Ausland) Keine
Glarner Regionalbank 0,4 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr keine
Leihkasse Stammheim 0,4 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr keine
Bank Zimmerberg 0,4 400 Fr. Keine
Spar- und Leihkasse Bucheggberg 0,375 400 Fr. Keine
Spar- und Leihkasse Riggisberg 0,375 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr gratis
Clientis Caisse d'Epargne 0,375 400 Fr. 25 Fr., nach 1 Jahr gratis
Stiftung Auffangeinrichtung* 0,3 300 Fr. Keine

Quelle: Moneyland.ch, Stand 28.01.2016
*Das Altersguthaben wird automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung transferiert, sofern kein Freizügigkeitskonto bzw. -police eröffnet wird.

Bemerkung: Die Kontoführung sämtlicher Freizügigkeitskonten ist derzeit kostenlos.

 

Haben Sie Fragen zu Freizügigkeitskonten? Kontaktieren Sie den cash Pensionscoach via E-Mail (pensionscoach@cash.ch) oder Telefon (044 436 77 33)

Für alle weiteren Informationen besuchen Sie die Website des cash Pensionscoaches: pensionscoach.cash.ch